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Qualifikation

Für die Anleitung der Auszubildenden in der Praxis ist eine Weiterbildung zum Praxisanleiter mit mindestens 200 Stunden Dauer erforderlich. Des weiteren ist eine Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren und eine abgeschlossene Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin / Gesundheits- und zum Krankenpfleger zum Gesundheits- und Krankenpfleger nachzuweisen.

Ziel der Praxisanleitung ist es, die Auszubildenden schrittweise an die eigenständige Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben heranzuführen.

(Benjamin Petsch, Praxisanleiter)

Aufgaben

Pflegepädagogische Fort- und Weiterbildungen

Das Arbeitsfeld der Praxisanleiter wird kontinuierlich weiterentwickelt und gefördert. Die einzelnen Schwerpunkte sind wie folgt:

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