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Gesundheits- und Krankenpfleger absolvieren eine 3-jährige Ausbildung in Theorie und Praxis im stationären Pflegebereich, mit dem Abschluss zum 1.Staatsexamen. Bevor die Möglichkeit einer Fachweiterbildung besteht, müssen Interessenten mindestens 2 Jahre im Beruf tätig gewesen sein. Voraussetzung ist der Realschulabschluss und die Vollendung des 16. Lebensjahres.

Die Berufsbezeichnung "examinierte Krankenschwester / examinierter Krankenpfleger" wird seit 2004 nicht mehr vergeben. Personen, die ihre Ausbildung vor 2004 abgeschlossen haben, steht es frei, die alte Bezeichnung weiterhin zu verwenden.

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