Gesundheits- und Krankenpflegerin / Gesundheits- und Krankenpfleger
„Gesundheits- und Krankenpflegerin / Gesundheits- und Krankenpfleger“ lautet seit 2004 die Berufsbezeichnung für die grundlegende und häufigste Ausbildung im Gesundheitswesen. Spezialisierungen und Zusatzausbildungen bieten viele Möglichkeiten.
Kontakt
Gesundheits- und Krankenpfleger absolvieren eine 3-jährige Ausbildung in Theorie und Praxis im stationären Pflegebereich, mit dem Abschluss zum 1.Staatsexamen. Bevor die Möglichkeit einer Fachweiterbildung besteht, müssen Interessenten mindestens 2 Jahre im Beruf tätig gewesen sein. Voraussetzung ist der Realschulabschluss und die Vollendung des 16. Lebensjahres.
Die Berufsbezeichnung "examinierte Krankenschwester / examinierter Krankenpfleger" wird seit 2004 nicht mehr vergeben. Personen, die ihre Ausbildung vor 2004 abgeschlossen haben, steht es frei, die alte Bezeichnung weiterhin zu verwenden.