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Fachpflegekraft im Operationsdienst

Voraussetzung zur Weiterbildung als OP-Fachpflegekraft ist die 3-jährige Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin/ zum Gesundheits- und Krankenpfleger. Dem muß eine mindestens 2-jährige Tätigkeit im Arbeitsbereich OP folgen. Im Anschluss daran besteht die Möglichkeit zur 2-jährigen OP-Fachausbildung.

Operationstechnischer Assistent (OTA)

OTA's absolvieren eine 3 jährige Ausbildung speziell für den Bereich des OP und die Funktionsdiagnostik. Sie werden nicht im stationären Pflegebereich eingesetzt. Im Gegensatz zur OP-Fachweiterbildung für Gesundheits- und Krankenpfleger/Innen ist die Ausbildungszeit erheblich kürzer, jedoch gibt es für diesen Abschluss noch keine staatliche Anerkennung. Voraussetzungen um diese Ausbildung zu absolvieren sind mindestens ein Realschulabschluss und die Vollendung des 16. Lebensjahres.

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