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Die Kliniken stehen in der Verantwortung ein Entlassungsmanagement vorzuhalten. Das Entlassungsmanagement hat die Aufgabe im Rahmen der Qualitätssicherung Versorgungslücken zu erkennen und vorzubeugen, damit keine gesundheitlichen Risiken und Belastungen für die Patienten und deren Angehörige entstehen und die Versorgungskontinuität gewährleistet wird. In jeder Fachabteilung unserer Klinik stehen Ihnen alle Pflegefachkräfte als Ansprechpartner, Berater und Koordinatoren zur Verfügung, um die Entlassung zu planen.

Dies bedeutet eine enge Zusammenarbeit und Information mit den Ärzten, Sozialdienst, Ergo- und Physiotherapeuten. Alle Pflegefachkräfte sind geschult anhand von Einschätzungskriterien und -instrumenten (Entlassungsprüfliste), individuelle Versorgungsrisiken frühzeitig zu erkennen und gezielt den Entlassungsprozess für den Patienten und seine Angehörigen vorzubereiten und kontinuierlich weiterzuführen. Die betreuende Pflegekraft entscheidet nach pflegerischer und ärztlicher Anamnese sowie dem weiteren Krankheitsverlauf, welche individuelle Entlassungsplanung erforderlich ist bzw. sein wird.

Unser Krankenhaus führt das Entlassmanagement nach den gesetzlichen Richtlinien durch. Dieser gesamte Prozess ist mit einer Verfahrensanweisung zum Entlassungsmanagement beschrieben. Um für die Patienten und deren Angehörige die individuelle nachstationäre Lebenssituation zu organisieren, gibt es die unterschiedlichsten Unterstützungsleistungen wie z. B. Hilfsmittelanpassung, ambulante Pflegeleistungen, Schulungen zum Wundmanagement und Ernährungsberatungen oder auch Informationen zum Leistungsrecht.

Unser Anliegen ist es die Selbstmanagementfähigkeiten der Patienten entsprechend unserem Pflegemodell nach Orem zu sichern und zu stärken. Durch eine frühzeitige Information, Beratung und Schulung möchten wir wiederkehrenden Krankenhausaufenthalten vorbeugen. Unser Anliegen ist es, unsere Patienten mit gutem (Ge-)wissen zu entlassen.

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